Der Austausch alter Fenster kann Ihre Heizkosten um bis zu 30% senken – und dank der BAFA-Förderung 2026 bekommen Sie bis zu 20% der Investitionskosten zurück. In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie, wie Sie die maximale Förderung für Ihren Fensteraustausch in Nordrhein-Westfalen erhalten, welche technischen Anforderungen gelten und wie der Antragsprozess funktioniert.

Neue Fenster sind eine der effektivsten Maßnahmen zur energetischen Sanierung. Besonders in den Ballungsräumen Bonn, Köln und Düsseldorf profitieren Hausbesitzer von staatlichen Zuschüssen, die die Modernisierung deutlich günstiger machen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Sie dabei mit attraktiven Fördersätzen.
Was ist die BAFA-Förderung für Fenster 2026?
Die BAFA-Förderung ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM) und unterstützt Eigentümer bei der energetischen Sanierung ihrer Wohngebäude. Beim Fensteraustausch können Sie einen direkten Zuschuss erhalten, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Die wichtigsten Eckdaten der Fensterförderung 2026:
- Basisfördersatz: 15% der förderfähigen Kosten
- Bonus mit iSFP: zusätzliche 5% bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
- Maximale Förderung: bis zu 20% Gesamtförderung
- Mindestinvestition: 300 Euro förderfähige Kosten
- Förderobergrenze: 30.000 Euro pro Wohneinheit (= maximal 6.000 Euro Zuschuss)
Die Förderung deckt nicht nur die reinen Materialkosten, sondern auch die fachgerechte Montage durch einen qualifizierten Fensterbaubetrieb ab. In Bonn, Köln und Düsseldorf gibt es zahlreiche zertifizierte Fachbetriebe, die mit der BAFA-Förderung vertraut sind.
Technische Anforderungen: GEG und U-Wert 2026
Damit Ihre neuen Fenster förderfähig sind, müssen sie die technischen Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen. Der entscheidende Wert ist der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient), der angibt, wie viel Wärme durch das Fenster verloren geht.
U-Wert-Anforderungen für geförderte Fenster
Für die BAFA-Förderung 2026 gilt:
- Fenster: U-Wert ≤ 0,95 W/(m²K)
- Dachflächenfenster: U-Wert ≤ 1,0 W/(m²K)
- Fenstertüren: U-Wert ≤ 1,3 W/(m²K)
Zum Vergleich: Alte Fenster aus den 1970er bis 1990er Jahren haben typischerweise U-Werte zwischen 2,5 und 5,0 W/(m²K). Moderne 3-fach-verglaste Fenster erreichen problemlos Werte von 0,7 bis 0,9 W/(m²K) und erfüllen damit die Fördervoraussetzungen.
Welche Fenstertypen werden gefördert?
Die BAFA fördert verschiedene Fensterarten:
- Kunststofffenster mit Mehrfachverglasung
- Holzfenster mit Wärmeschutzverglasung
- Aluminium-Fenster mit thermischer Trennung
- Holz-Aluminium-Kombinationen
- Dachfenster und Dachflächenfenster
- Balkon- und Terrassentüren
Wichtig ist, dass die Fenster von einem Fachbetrieb eingebaut werden und eine entsprechende Fachunternehmererklärung vorliegt. Diese bestätigt die fachgerechte Montage und die Einhaltung der U-Wert-Anforderungen.
Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie die BAFA-Förderung
Der Antragsprozess für die Fensterförderung folgt einer klaren Reihenfolge. Beachten Sie unbedingt: Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich.
1. Energieberatung und iSFP (optional, aber empfohlen)
Für den 5%-Bonus benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von einem zertifizierten Energieberater. In NRW finden Sie qualifizierte Berater über die Energieagentur.NRW oder die BAFA-Energieberaterliste.
Lokale Anlaufstellen in NRW:
- Energieagentur Bonn/Rhein-Sieg
- Verbraucherzentrale Köln – Energieberatung
- Energieberatung Düsseldorf (Umweltamt)
Die Kosten für die Energieberatung werden ebenfalls staatlich gefördert (bis zu 80% Zuschuss).
2. Angebote einholen
Holen Sie detaillierte Kostenvoranschläge von mindestens zwei Fensterbaubetrieben ein. Das Angebot sollte folgende Informationen enthalten:
- Genaue Anzahl und Maße der Fenster
- U-Wert der gewählten Fenster
- Materialkosten und Montagekosten getrennt aufgeführt
- Entsorgung der alten Fenster
- Gesamtkosten inkl. Mehrwertsteuer
3. Online-Antrag bei der BAFA stellen
Den Förderantrag stellen Sie über das BAFA-Portal unter www.bafa.de. Sie benötigen dafür:
- Detailliertes Kostenvoranschlag
- Technische Datenblätter der Fenster (mit U-Wert-Nachweis)
- Bei iSFP-Bonus: Bestätigung des Energieberaters
- Eigentümernachweis (Grundbuchauszug)
Nach Einreichung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit Ihrer Vorgangsnummer. Die Bearbeitung dauert in der Regel 4-8 Wochen.
4. Zuwendungsbescheid abwarten
Erst nach Erhalt des positiven Zuwendungsbescheids dürfen Sie den Auftrag an den Fensterbauer erteilen. Beginnen Sie nicht vorzeitig mit der Maßnahme, sonst verfällt Ihr Förderanspruch.
5. Fenster einbauen lassen
Lassen Sie die Fenster durch den beauftragten Fachbetrieb einbauen. Achten Sie auf:
- Fachgerechte Abdichtung und Dämmung der Laibung
- RAL-Montage nach aktuellen Standards
- Dokumentation mit Fotos (vor/nach)
6. Verwendungsnachweis einreichen
Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie folgende Unterlagen bei der BAFA ein:
- Fachunternehmererklärung (vom Fensterbauer ausgefüllt)
- Rechnungen mit detaillierter Aufstellung
- Zahlungsnachweise (Kontoauszüge oder Überweisungsbelege)
- Fotos der eingebauten Fenster
Die BAFA prüft die Unterlagen und überweist den Zuschuss in der Regel innerhalb von 4-6 Wochen auf Ihr Konto.
Kosten und Förderbeispiele für Bonn, Köln und Düsseldorf
Die tatsächlichen Kosten für einen Fensteraustausch variieren je nach Anzahl, Größe und Material der Fenster. Hier sind realistische Beispielrechnungen für typische Wohnsituationen in NRW:
Beispiel 1: Einfamilienhaus in Bonn-Bad Godesberg
- Anzahl Fenster: 12 Fenster (verschiedene Größen)
- Material: Kunststoff-Fenster, 3-fach-Verglasung, U-Wert 0,85 W/(m²K)
- Gesamtkosten: 18.000 € (inkl. Montage und Entsorgung)
- BAFA-Förderung (15%): 2.700 €
- Mit iSFP-Bonus (20%): 3.600 €
- Eigenanteil: 14.400 € (mit iSFP-Bonus)
Beispiel 2: Altbauwohnung in Köln-Ehrenfeld
- Anzahl Fenster: 6 Fenster (Altbau, große Formate)
- Material: Holz-Aluminium-Fenster, U-Wert 0,9 W/(m²K)
- Gesamtkosten: 12.500 € (inkl. Montage)
- BAFA-Förderung (15%): 1.875 €
- Mit iSFP-Bonus (20%): 2.500 €
- Eigenanteil: 10.000 € (mit iSFP-Bonus)
Beispiel 3: Reihenhaus in Düsseldorf-Unterbilk
- Anzahl Fenster: 8 Fenster + 1 Balkontür
- Material: Kunststoff-Fenster, U-Wert 0,88 W/(m²K)
- Gesamtkosten: 14.000 € (inkl. Montage)
- BAFA-Förderung (15%): 2.100 €
- Mit iSFP-Bonus (20%): 2.800 €
- Eigenanteil: 11.200 € (mit iSFP-Bonus)
Die Preise können je nach gewähltem Fensterbauer, Sonderausstattungen (z.B. Schallschutz, Einbruchschutz) und Komplexität der Montage variieren. Eine individuelle Beratung vor Ort ist daher unerlässlich.
Zusätzliche Fördermöglichkeiten in NRW
Neben der bundesweiten BAFA-Förderung gibt es in Nordrhein-Westfalen weitere Förderprogramme, die teilweise kombinierbar sind:
Progres.NRW
Das Land NRW bietet über das Programm progres.nrw zusätzliche Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen. Informieren Sie sich bei der Bezirksregierung oder NRW.BANK über aktuelle Programme.
KfW-Kredite
Alternativ oder ergänzend zur BAFA-Förderung können Sie zinsgünstige KfW-Kredite für energetische Sanierungen in Anspruch nehmen. Das KfW-Programm 261 bietet Kredite bis 150.000 Euro mit Tilgungszuschüssen bis 45%.
Kommunale Förderprogramme
- Bonn: Städtisches Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen"
- Köln: Klimaschutzsiedlungen und Altbaumodernisierung
- Düsseldorf: Klimaschutz-Förderrichtlinie der Landeshauptstadt
Sprechen Sie mit Ihrem lokalen Umweltamt oder Ihrer Stadt-Verwaltung über zusätzliche Fördermöglichkeiten in Ihrer Kommune.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich die BAFA-Förderung auch für Mietwohnungen beantragen?
Ja, auch Vermieter können die BAFA-Förderung beantragen. Die Förderung ist nicht an Selbstnutzung gebunden. Allerdings müssen Sie als Eigentümer den Antrag stellen – Mieter können dies nicht selbst tun.
Werden auch Dachfenster gefördert?
Ja, Dachfenster und Dachflächenfenster sind förderfähig, wenn sie den U-Wert von maximal 1,0 W/(m²K) einhalten. Die Förderkonditionen sind identisch mit normalen Fenstern (15% bzw. 20% mit iSFP).
Muss ich alle Fenster auf einmal austauschen?
Nein, Sie können auch nur einzelne Fenster oder eine Teilmenge austauschen lassen. Die Mindestinvestition von 300 Euro muss jedoch erreicht werden. Aus energetischer Sicht ist jedoch ein kompletter Austausch aller alten Fenster am sinnvollsten.
Wie lange ist der Zuwendungsbescheid gültig?
Der Zuwendungsbescheid der BAFA ist in der Regel 36 Monate gültig. Innerhalb dieser Frist müssen Sie die Maßnahme abschließen und den Verwendungsnachweis einreichen. Bei Verzögerungen können Sie eine Verlängerung beantragen.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung beginne?
Wenn Sie mit dem Fensteraustausch beginnen, bevor Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben, verlieren Sie Ihren Förderanspruch vollständig. Die BAFA lehnt nachträgliche Förderanträge kategorisch ab. Warten Sie daher unbedingt die schriftliche Bewilligung ab.
Kann ich die Förderung mit anderen Zuschüssen kombinieren?
Die BAFA-Förderung ist grundsätzlich mit kommunalen Förderprogrammen kombinierbar, sofern die Gesamtförderung 60% der Investitionskosten nicht übersteigt. Eine Kombination mit KfW-Zuschüssen für dieselbe Maßnahme ist jedoch ausgeschlossen – hier müssen Sie sich für eines der Programme entscheiden.
Welche Nachweise brauche ich für den U-Wert?
Der Fensterbauer muss Ihnen technische Datenblätter des Herstellers mit dem zertifizierten U-Wert zur Verfügung stellen. Diese Datenblätter reichen Sie mit dem Förderantrag ein. Nach der Montage bestätigt der Fensterbauer in der Fachunternehmererklärung, dass die eingebauten Fenster den angegebenen U-Wert aufweisen.
Fazit: Jetzt Förderung sichern und Energiekosten senken
Der Austausch alter Fenster mit BAFA-Förderung 2026 ist eine der wirtschaftlichsten Maßnahmen zur energetischen Sanierung. Mit bis zu 20% Zuschuss reduzieren Sie nicht nur Ihre Investitionskosten erheblich, sondern senken auch dauerhaft Ihre Heizkosten um bis zu 30%.
Die wichtigsten Erfolgsfaktoren:
- Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
- U-Wert ≤ 0,95 W/(m²K) einhalten
- Zertifizierten Fachbetrieb beauftragen
- Optional: iSFP für 5% Extra-Förderung nutzen
- Alle Nachweise vollständig einreichen
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